Schlagwort: Förderung

LED Umrüstung: Förderungen, Amortisation, grundlegende Fragen

LED TechnikEine LED Umrüstung rechnet sich in Gewerbebetrieben für jedes Unternehmen, egal wie groß oder klein. Jährlich können durch die LED Beleuchtung eine Einsparung der Kosten, je nach benötigtem Lichtbedarf, Beträge von 40.000 Euro und mehr eingespart werden. Aber dies ist nicht der einzige Vorteil von LED Technik. Ebenso minimiert sich der Aufwand zur Reinigung, auch die Wartung vereinfacht sich. LED Beleuchtung kann zudem farblich angepasst werden, wodurch sich die Konzentration der Mitarbeiter verbessert. Im Jahr 2014 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BaFa) die LED Umrüstung mit 30 Prozent gefördert.

Die Hälfte aller Stromkosten basiert zu 50 Prozent auf der Beleuchtung

Das Einsparpotenzial, welches in der Beleuchtung von Lagern, Büros, Freiflächen, Fertigung, etc. steckt, wird oftmals total verkannt. Es ist eine Tatsache, dass über 50 Prozent der Ausgaben für Strom auf die Beleuchtung zurückzuführen ist.

Die neueste Generation der LED Beleuchtung, kann den Stromverbrauch um ein Vielfaches senken. Aufgrund von leistungsstarken Leuchtdioden der LED Technik, die eine erhöhte Lichtleistung erbringen, können Sie in Ihrem Unternehmen bis zu 70 Prozent Energie einsparen. Weitergehend verbessert sich die Farbwiedergabequalität deutlich und die LED hat eine weitaus längere Lebensdauer.

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Förderungen von LED-Beleuchtung und LED-Umrüstungen

LED Technik & UmrüstungSeit 1. Januar 2014 ist die modifizierte Richtlinie für hocheffiziente Querschnittstechnologien in Kraft. Demnach können Maßnahmen gefördert werden, die die Energieeffizienz in kleinen und mittleren Unternehmen steigern. Ebenso sind auch Einzelmaßnahmen förderfähig, wie z.B. die Modernisierung von Druckluftsystemen oder die Umrüstung auf LED-Technik.

Ca. 20% der Energiekosten eines Unternehmens werden durch Beleuchtung verursacht. Diese können bei einer Umstellung auf innovative und verbrauchsarme LED-Lichtsysteme durchschnittlich um bis zu 70% minimiert werden.

Die Attraktivität für kleine Unternehmen wurde zusätzlich dadurch gesteigert, dass die Mindestinvestitionssumme nun auf 2.000 EUR gesenkt wurde. Das Maximum liegt nach wie vor bei 30.000 EUR.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei uns oder auf der Informationsseite „Förderung Querschnittstechnologien“ des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

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