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Auf der sicheren Seite: Winterdienst rechtzeitig organisieren!

Winterdienst

Wie jedes Jahr, ist der Sommer schneller vorbei, als einem lieb ist. Denken Sie voraus und beauftragen bereits jetzt den Winterdienst für Ihr Grundstück.

Die Räumpflicht zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit von Gehwegen, Treppen und Eingangsbereichen ist strikt in der Winterdienstverordnung der jeweiligen Stadt festgelegt. Diese Regeln werden meistens 1:1 in Mietverträge übernommen und sind ebenfalls Grundlage für Versicherungsbedingungen.

Der Regelfall sieht vor, dass Gehwege und Eingänge unmittelbar nach Einsetzen des Schneefalls geräumt und gestreut werden müssen. Werktags ist dies sogar bis um 7 Uhr morgens zu erfüllen. Bei anhaltendem Schneefall sind Sie verpflichtet, die Einsätze in angemessenen Abständen durchzuführen – den ganzen Tag. Kommen Sie dem nicht nach und es kommt zu Unfällen mit verletzten Personen, müssen Sie bzw. Ihre Versicherung dafür haften. In solchen Fällen greift der Versicherungsschutz jedoch nur dann, wenn Sie Ihrer Räumungspflicht entsprechend der Vorgaben auch nachgekommen sind. Ansonsten zahlen Sie die Haftungskosten aus eigener Tasche.

Um diesem zeitlichen Aufwand von Schneeräumen und Streumittel ausbringen, sowie Haftungsansprüchen zu entgehen, sollten Sie rechtzeitig einen Winterdienst für die erforderlichen Flächen beauftragen – am besten bereits Wochen vor Einsetzen des ersten Schnellfalls. Und der kommt meist früher, als erwartet!

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