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verlängert: Altbeträge für Entlastungsleistungen bis Dezember 2021 verbrauchen

Wir unterstützen nun schon seit September 2019 zahlreiche Personen mit Pflegegrad im Haushalt – und wöchentlich kommen weitere Kunden hinzu. Sei es die reguläre Reinigung, der Wäsche- oder Einkaufsservice. Dahingehend ist somit auch eine entsprechende Budgetplanung der verfügbaren Beträge beiderseits wichtig.

Im Zuge der anhaltenden Corona-Pandemie wurde die Gültigkeit von Altbeträgen aus 2019 & 2020 verlängert. Im Regelfall sind angesparte Beträge aus dem Vorjahr bis Ende Juni des laufenden Jahres zu verbrauchen.

Bereits letztes Jahr wurde diese Frist verlängert. Für 2021 ist dies nun ebenfalls angekündigt worden. Somit sind die Altbeträge von 2019 und 2020 auch dieses Jahr bis zum 30. Dezember 2021 gültig.

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie selbst oder Familienangehörige Unterstützung im Alltag benötigen.