Offizieller Dienstleister in Balve, Neuenrade, Werdohl, Altena, Lüdenscheid, Herscheid und Plettenberg.

Entlastungsleistungen für Haushaltshilfe & Co.

Entlastungsleistungen
Wir unterstützen Sie im Haushalt - Abrechnung erfolgt über die Pflegeversicherung

Haushalthilfe & Gebäudereinigung als Entlastungsleistungen

Ratgeber zu den Entlastungsleistungen (ELL): Wichtige Informationen auf einen Blick

Immer wieder erreichen uns Fragen zum Thema Entlastungsleistungen und zu unserem Angebot. In diesem Beitrag haben wir die wichtigsten Fragen für Sie gesammelt und möchten sie Ihnen beantworten.

Wozu dienen Entlastungsleistungen in der Pflege?

Durch Entlastungsleistungen finanzieren die Pflegekassen verschiedene häusliche Dienstleistungen für Pflegebedürftige in Form eines Zuschusses. Das geschieht über den Entlastungsbetrag. ELLs sollen Pflegebedürftige im Alltag unterstützen, aber auch pflegende Angehörige entlasten, damit diese Zeit für ihre eigenen Bedürfnisse finden. Die Pflegekasse spricht dem Pflegebedürftigen ein festes monatliches Budget zu. Damit können Sie Helfer bezahlen, die zum Leistungsempfänger nach Hause kommen, um bestimmte Aufgaben zu erledigen. Die Helfer müssen für die Abrechnung offiziell zugelassen sein.

Was sind Betreuungsleistungen?

Ist die Rede von Entlastungsleistungen, wird oft auch über Betreuungsleistungen gesprochen. Die Leistungen sind sich sehr ähnlich. Doch Betreuungsleistungen sollen für Betreuungszwecke eingesetzt werden. Damit können Sie also unter anderem eine Tagesbetreuung oder Beschäftigungsangebote wie Malgruppen bezahlen.

Wer hat Anspruch auf Leistungen zur Entlastung?

Das deutsche Sozialgesetzbuch regelt, wer Anspruch auf ELLs hat. Die Leistungen, zum Beispiel für eine Haushaltshilfe, stehen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1, beziehungsweise Pflegestufe 1 zur Verfügung. Das heißt, dass Pflegebedürftige aller Grade die Leistungen erhalten. Dabei handelt es sich häufig um körperlich eingeschränkte Senioren im Rentenalter. Aber auch andere Personen können betroffen sein. Es gibt nur eine wichtige Einschränkung: Die Pflege muss im häuslichen Umfeld erfolgen. Lebt der Pflegebedürftige im Heim, hat er keinen Anspruch.

Muss ich Entlastungsleistungen extra beantragen?

Nein, Sie müssen keinen Antrag auf Entlastungsleistungen stellen. Die einzige Voraussetzung ist, dass bei Ihnen oder dem Angehörigen ein Pflegegrad vorliegt. Um welchen Grad es sich handelt, spielt keine Rolle. Falls schon länger ein Pflegegrad vorliegt, Sie aber noch keine ELL in Anspruch genommen haben, könnten Sie also schon einen größeren Betrag angespart haben. Ihre Pflegekasse kann Ihnen über den genauen Betrag Auskunft geben.

Wie hoch sind die Leistungen der Pflegekasse?

Unabhängig vom Pflegegrad stehen jedem Berechtigten 125 Euro pro Monat für Entlastungsleistungen zu. Die Pflegebedürftigen sind dazu verpflichtet, die Leistungen zweckgebunden einzusetzen. Mit den ELLs können Sie also keinen Rollator oder andere Sachgegenstände kaufen.

Bekomme ich mehr Geld, wenn ich einen höheren Pflegegrad erreiche?

ELLs sind in jedem Pflegegrad auf 125 Euro begrenzt. Ein höherer Grad geht daher nicht mit einem höheren Entlastungsbetrag einher.

Kann ich mir den Entlastungsbetrag auch bar auszahlen lassen oder Geld im Voraus erhalten?

Nein, beides ist leider nicht möglich.

Verfällt das Geld, wenn ich es nicht nutze?

In vielen Fällen können Sie den Betrag auch später noch verwenden. Jeder Cent, den Sie im Zeitraum des Anspruchs nicht nutzen, steht Ihnen noch bis zum 30. Juni des Folgejahres zur Verfügung. Erst ab dem 1. Juli verfallen alle Ansprüche. Das heißt, dass Sie die Leistungen etwa ein halbes Jahr rückwirkend nutzen können. Aus diesem Grund ist es auch möglich, das Geld anzusparen und dadurch zum Beispiel teurere Dienstleistungen zu finanzieren.

Welche Leistungen darf ich mit den 125 Euro im Monat bezahlen?

Viele verschiedene Leistungen fallen in den Bereich ELL. Am bekanntesten sind wohl die Dienstleistungen im Haushalt (Reinigung, Wäscheservice u.ä.). Benötigen Sie im Haushalt des Pflegebedürftigen etwa eine Haushaltshilfe, können Sie dies über die Pflegekasse abrechnen. Doch auch Gänge zum Supermarkt, Gartenarbeiten oder Fahrdienste zählen dazu.

Hinzu kommen unter anderem folgende Aufgaben:

  • Tages- und Nachtpflege
  • in der Kurzzeitpflege: Übernahme von Verpflegung und Unterkunft
  • Urlaubsvertretung und Verhinderungspflege
  • Alltagsbegleitung
  • Pflegebegleitung

Welche Leistungen insgesamt übernommen werden können, definiert jedes Bundesland selbst. Welche Arbeiten aus diesem Bereich Sie letztendlich in Anspruch nehmen, entscheiden Sie selbst.

Wie nutze ich den Entlastungsbetrag?

Verwenden Sie den Betrag auf jeden Fall und lassen Sie ihn nicht ungenutzt verfallen. Suchen sie bei Vorliegen eines Pflegegrades zunächst einen kompetenten Anbieter aus, der Entlastungsleistungen mit der Pflegekasse abrechnen darf. Achten Sie darauf, dass die Kasse pro Monat nur 125 Euro übernimmt. Alles, was darüber anfällt, müssen Sie auf eigene Kosten finanzieren.

Heben Sie die Rechnungen, Quittungen und sonstige Belege auf. In der Regel gehen Sie mit den Kosten in Vorleistung. Die Pflegekassen erstatten das Geld. Eine Abtretungserklärung (Abtretungserklärung für §45b SGB XI Zusätzliche Entlastungsleistungen) kann Ihnen das Leben leichter machen. Als Dienstleister rechnen wir die Kosten direkt mit der Pflegekasse ab. Sie müssen also nicht mehr in Vorkasse gehen, wenn Sie die Arbeit einer Haushaltshilfe in Anspruch nehmen. Tipp: In manchen Fällen gehen Belege verloren. Es lohnt sich daher, immer eine Kopie der Rechnungen aufzubewahren.

Wer darf Entlastungsleistungen erbringen?

Mit dem Geld dürfen Sie nicht einfach die Nachbarin bezahlen, damit sie die Wohnung des Pflegebedürftigen putzt. Sie benötigen einen professionellen Partner, der von den Pflegekassen akzeptiert wird. Es muss sich um einen Vertragspartner nach Landesrecht handeln.

Wir sind ein vom Bundesland Nordrhein-Westfalen autorisiertes Gebäudereinigungsunternehmen und offiziell im Pfad.uia gelistet. Wir bieten Ihnen zahlreiche Dienstleistungen an, die wir direkt bei der Pflegekasse abrechnen können.

Welche Dienstleistungen bieten Sie an?

Als Gebäudereinigungsunternehmen sind wir auf die Sauberkeit im ganzen Haus spezialisiert, aber auch im Außenbereich tätig. Gern übernehmen wir folgende Arbeiten:

  • Haushaltsreinigung
  • Haushaltshilfe
  • Fensterreinigung
  • Einkaufsservice
  • Wäscheservice

Falls Sie den festen monatlichen Betrag ansparen können, stehen wir Ihnen auch für größere Einsätze zur Verfügung. Gern unterstützen wir Sie zum Beispiel bei Grundreinigungen oder der Gartenpflege.

Wo sind wir tätig?

Unser Firmensitz befindet sich in Neuenrade. Wir bieten unsere Dienstleistungen zurzeit in folgenden Orten an: Neuenrade, Werdohl, Altena, Nachrodt, Lüdenscheid, Herscheid, Plettenberg und Balve.

Sie wohnen zwischen den Ortschaften bzw. angrenzend? Rufen Sie uns an, unter Umständen sind wir auch dort verfügbar.

Was kann ich tun, wenn ich den monatlichen Betrag schon aufgebraucht habe?

Viele unserer Kunden möchten unser Angebot häufiger nutzen, als es ihnen der Betrag der Pflegekasse erlaubt. Mit 125 Euro können Sie beispielsweise eine Haushaltshilfe für etwa vier Stunden buchen. Wir bieten Ihnen alle unsere Dienstleistungen daher auch auf eigene Rechnung an. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.

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